31.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V..
Die Abschlussprüfung erfüllt eine wichtige Funktion im System der Unternehmensüberwachung: Sie erhöht die Transparenz und Verlässlichkeit der Abschlüsse. Dies erfolgt nicht nur zum Schutz der Teilnehmer des organisierten Kapitalmarkts, den die EU-Kommission einseitig betont. Nach Ansicht des IDW hat die Abschlussprüfung die Adressaten der Abschlüsse auch anderer, insbesondere mittelständischer Unternehmen, angemessen zu unterrichten. Zu nennen sind hierbei bspw. deren Gesellschafter, Gläubiger oder Arbeitnehmer. Der Ansatz der EU-Kommission eines Richtlinien- und eines Verordnungsentwurfs mit speziellen Regelungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) wird dieser breiten Zielsetzung der Abschlussprüfung nicht gerecht. Das IDW fordert eine einheitliche Richtlinien-Regelung, auch um den Eindruck unterschiedlicher Qualität und Bedeutung der Abschlussprüfung zu vermeiden. Die EU-Kommission greift mit ihren Vorschlägen materiell weitgehend und unmittelbar in die Rechte der Überwachungsorgane der Unternehmen ein. „So entsteht insgesamt der Eindruck einer sachlich nicht gerechtfertigten bürokratischen Überregulierung“, fasst Klaus- Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW, zusammen. „In der Sache richtige Ansätze für die Weiterentwicklung der Abschlussprüfung dürfen hingegen nicht auf die Prüfung von Unternehmen des Kapitalmarkts und Finanzsektors beschränkt sein.“
Die nach Ansicht des IDW stärker zu betonende Adressatenorientierung der Abschlussprüfung bietet folgende Möglichkeiten für eine Fortentwicklung der Abschlussprüfung. Diese nutzt die EU-Kommission leider nur unvollständig.
Angesichts des hohen öffentlichen Vertrauens in die Funktion der Abschlussprüfung müssen sich die Abschlussprüfer in ihrem eigenen Interesse einer Berufsaufsicht stellen, die über jeden Zweifel erhaben ist. Es muss jeder Eindruck vermieden, dass die Berufsaufsicht nicht objektiv durchgeführt wird. Das IDW unterstützt diese grundsätzliche Sichtweise der EU-Kommission, die eine vom Berufsstand unabhängige Aufsicht fordert. Die Kooperation der nationalen Berufsaufsichten in der EU muss verbessert werden. Dabei darf die EU deren originäre Zuständigkeiten nicht unterlaufen. Über die konkreten Ausgestaltungsmodalitäten der Berufsaufsichten ist weiter zu beraten.
Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer