Besteht für die E-Bilanz eine eigenständige Abgabepflicht bzw. hat sich hinsichtlich der Abgabefristen etwas zur bisherigen Regelung geändert?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Hinsichtlich der Pflichten zur Abgabe und der einzuhaltenden Abgabefristen ergeben sich durch die Einführung der „E-Bilanz“ keine Änderungen.

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