06.01.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Reisekosten: Weniger Steuerrückzahlungen für bestimmte Berufsgruppen von Arbeitnehmern erwarten die VLH-Experten durch die Neuregelung des Reisekostenrechts, gültig seit 1. Januar 2014. Klingt trocken, geht aber alle Steuerzahler etwas an, die regelmäßig zur Arbeit fahren. Grundsätzlich gilt nach wie vor Folgendes: Die Dienstreise lohnt sich steuerlich besonders, weil die gesamte Fahrtstrecke angerechnet wird; für die tägliche Fahrt zur Arbeit zählt dagegen nur die einfache Wegstrecke, absetzbar über die Entfernungspauschale.
Neu ist, dass der Gesetzgeber erstmals definiert hat, was eine erste Tätigkeitsstätte ist – also als Fahrt zur Arbeit gilt. Früher bewertete das Finanzamt anhand des Tätigkeitsschwerpunktes, welcher Ort die erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers darstellt. Wer oft auswärts arbeitete – beispielsweise Leiharbeiter, Monteure, Bauarbeiter, Berater usw. – hatte tendenziell mehr absetzbare Fahrtkosten. Die Fahrt zu einem Sammelpunkt galt als Dienstreise.
Heute gibt es dafür nur noch die Entfernungspauschale. Das ist einer von mehreren Gründen, weshalb seit 2014 weniger absetzbare Fahrtkosten zustande kommen. Die Pressesprecherin der VLH, Christina Georgiadis, sagt dazu: "Dass die absetzbaren Kosten für bestimmte Bürger sinken, ist schon ärgerlich. Ebenfalls sehr bürokratisch ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitsort definieren kann. Damit bestimmt er nämlich mit, wie viel (Fahrt-) Kosten sein Angestellter von der Steuer absetzen kann."
Zweitwohnung: Einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend zu machen, ist in diesem Jahr schwieriger geworden. Vor 2014 konnte ein Berufstätiger jede Wohnung als Zweitwohnung absetzen, die er als solche nutzte. Seit 2014 geht das nur, wenn der Steuerzahler sich auch angemessen an den Kosten für seinen Erstwohnsitz beteiligt. Das betrifft vor allem junge Arbeitnehmer, die Zuhause bei den Eltern wohnen, aber nichts für Heizung, Strom und Miete zahlen.
Umzugskosten flexibler absetzbar: Betrifft immer mehr Bürger, weil man immer häufiger und schneller den Job wechselt: Die Umzugskostenpauschale ist gestiegen und steigt auch im kommenden Jahr noch einmal leicht. Im Moment sind es 715 Euro für Ledige und 1.429 Euro für Verheiratete, die ohne Nachweise von der Steuer abgesetzt werden können. Wichtig ist nur, dass man aus beruflichen Gründen umgezogen ist. Außerdem kann es auch sein, dass der Nachwuchs aufgrund des Schulwechsels Nachhilfe benötigt. Diese Kosten sind ebenfalls absetzbar, nämlich bis zu 1.802 Euro. Auch dieser Betrag wird 2015 noch einmal leicht steigen, nämlich auf insgesamt 1.841 Euro.
Härteausgleich: Eine steuerrechtliche Überraschung kam laut VLH-Einschätzung im Windschatten des WM-Siegs der deutschen Nationalelf. Geringe Kapitaleinkünfte waren bislang aufgrund eines Härteausgleichs steuerfrei. Es galt die sogenannte Bagatellgrenze von 410 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag wurden alle Kapitalerträge, die ein Steuerzahler neben seinem Arbeitslohn erzielte, vom Einkommen wieder abgezogen – und blieben damit im Ergebnis steuerfrei. Dieser Steuervorteil fällt künftig weg. „Arbeitnehmer mit geringem und mittlerem Einkommen, die ein bisschen was auf die hohe Kante gelegt haben und dadurch Zinsen oder Dividenden bekommen, sind die Verlierer des neuen Gesetzes“, sagt Christina Georgiadis.
Lebenspartnerschaften gelten wie Familien: Die gute Nachricht aus dem Steuerjahr 2014 für alle eingetragenen Lebenspartnerschaften ist, dass sie die gleichen steuerlichen Vorteile haben wie Verheiratete. Dazu zählt in erster Linie das beliebte Ehegattensplitting.
Kindergeld in mehr Fällen: Auch wenn der Nachwuchs schon verheiratet ist, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Und dabei spielt es auch keine Rolle, wie viel das verheiratete Kind oder dessen Partner verdient.
Erststudium doch Werbungskosten? Die Frage wurde 2014 neu aufgerollt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, nachdem der Bundesfinanzhof ausführlich begründet hat, warum bei diesem Thema grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht. Der Gesetzgeber hatte die strenge Regel mutmaßlich nur deswegen eingeführt, damit mehr Steuern im Staatssäckel bleiben. Doch das ist Spekulation. Wichtig für den Steuerzahler ist: Auf jeden Fall Einspruch einlegen, wenn die Kosten fürs Erststudium nicht anerkannt werden sollten. Damit bleibt der Anspruch bestehen, sollte das Verfassungsgericht zugunsten der Steuerzahler entscheiden.
Streitpunkt Scheidungskosten: Ganz frisch aus dem Finanzgericht vor den Bundesfinanzhof gelangte die Frage, ob Scheidungskosten ab 2013 nun doch wieder von der Steuer absetzbar sind oder nicht. Die entsprechende Klage hatte die VLH vor Gericht gebracht. Das Finanzgericht urteilte zugunsten der Steuerzahler. Doch die unterlegene Finanzverwaltung ging in Revision. Damit streitet die VLH auch 2015 für die Interessen der Steuerzahler, dann vor dem Bundesfinanzhof. VLH-Pressesprecherin Christina Georgiadis empfiehlt: "Wer sich 2013 oder 2014 scheiden ließ, gibt die Kosten unbedingt in der Steuererklärung an. Lehnt das Finanzamt die Kosten ab, legt man einfach rechtzeitig Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und beruft sich auf das laufende Verfahren der VLH (Aktenzeichen VI R 66/14)."
Die Renten sind leicht gestiegen. Außerdem kam 2014 überraschend die abschlagsfreie Rente mit 63 für all diejenigen, die volle 45 Dienstjahre gearbeitet haben. Und dann wäre da noch die 2014 eingeführte Mütterrente, von der vor allem Witwen profitieren – und der Fiskus übrigens auch. Der als Mütterrente bezeichnete Zuschlag muss nämlich teilweise versteuert werden. Zudem steigen die Steuern für Neu-Rentner Jahr für Jahr. Dadurch steigt auch die Zahl der steuerzahlenden Rentner kontinuierlich. Der steuerpflichtige Teil der Rente liegt 2014 für Neurentner bei 68 Prozent der Bezüge.
"Kleine Steuergeschenke verschwinden, manche Kosten sind nicht mehr absetzbar: Die Steuerlast steigt, aber der Laie merkt es zunächst nicht", sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Offizielle Steuererhöhungen seien unbeliebt. Aber kleine Änderungen in Detailfragen könnten sehr gut durch Expertenrunden entschieden und in unübersichtlichen Gesetzespaketen versteckt werden. Aktuelles Detailwissen werde daher auch immer entscheidender, um bei der Steuererklärung etwas herauszuholen, so Georgiadis. Die VLH-Pressesprecherin empfiehlt, die Steuererklärung durch einen auf Einkommensteuer spezialisierten Profi machen zu lassen.