28.08.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen Anhalt e.V..
Betroffen sind alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach bestimmten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermitteln. Dazu gehören Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte oder auch Freiberufler, sofern sie bilanzieren.
Auf die Größe des Unternehmens kommt es nicht an. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind künftig verpflichtet, die E-Bilanz zu erstellen. „Bei den kleinen und mittleren Unternehmen gelten allerdings nicht ganz so hohe Anforderungen. Sie müssen die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten übermitteln und nicht, wie ursprünglich geplant, sämtliche Unterkonten“, sagt Prof. Dr. H.-Michael Korth, Steuerberater und Präsident des Verbandes.
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Die E-Bilanz wird in den meisten Fällen für die Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also frühestens im Jahr 2014. Für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 steht es den Unternehmen frei, die Bilanz elektronisch zu übermitteln. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich viele Unternehmen noch nicht oder nicht im ausreichenden Umfang mit der E-Bilanz beschäftigt haben“, sagt Prof. Korth. Unternehmen sollten allerdings nicht mehr zu lange warten und sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Viele werden von der Gliederungstiefe beispielsweise bei der Gewinn- und Verlustrechnung überrascht sein. Prof. Korth rät: „Zwar muss für 2012 noch keine elektronische Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung übermittelt werden. Unternehmen sollten diese Zeit aber als Testjahr nutzen, um mögliche Probleme zu untersuchen und Anpassungen vorzunehmen.“