23.05.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Arbeitgeber zahlen die Pauschale im September 2022 zusätzlich zum Lohn aus. Dazu vermerkt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ein „E“. Die Pauschale ist sozialabgabenfrei, aber steuerpflichtig. Bei pauschal besteuerten Minijobs sind die 300 Euro steuerfrei. Sofern Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht monatlich, sondern kalendervierteljährlich abführen, lässt sich die Energiepreispauschale auch im Oktober auszahlen.
Die Energiepreispauschale (EEP) wird mit der Lohnsteuer verrechnet. Der Arbeitgeber führt somit einfach weniger Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Müssen Arbeitgeber mehr EEP an Arbeitnehmer auszahlen, als diese Lohnsteuer zahlen, bekommen sie die Differenz vom Finanzamt.
Neben Arbeitnehmern bekommen auch Landwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige die Pauschale. Bei ihnen gilt die EEP als sonstige Einkünfte. Die Freigrenze von 256 Euro wird nicht angewandt. Rentner oder Beamtenpensionäre bekommen die EEP nicht.
Selbstständige, Landwirte und Gewerbetreibende bekommen die EEP, indem sie die Einkommensteuervorauszahlung mindern. Erfolgt keine Vorauszahlung, dann lässt sich der Betrag erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigen. „Das passiert dann automatisch“, sagt Steuerberaterin Magdalena Glück, „ein besonderer Antrag ist nicht nötig.“
Das ist individuell unterschiedlich, denn die EEP unterliegt dem persönlichen Einkommensteuertarif. Menschen mit einem geringen Einkommen müssen davon nichts oder weniger versteuern als Menschen mit einem hohen Einkommen. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermehreinnahmen durch die EEP von 3,4 Milliarden Euro. Durchschnittlich betrachtet bleiben den EEP-Empfängern 226 Euro. Neben der Einkommensteuer mindern manchmal auch Zuschlagsteuern wie die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag die Pauschale weiter. Pauschal besteuerte Minijobber können sich am meisten freuen: Aus Vereinfachungsgründen verzichtet der Gesetzgeber hier auf die Besteuerung.
„Viele Bürger werden sich über das Geld freuen. Aber für Arbeitgeber ist die Energiepreispauschale zusätzliche Arbeit“, kritisiert Steuerberaterin Glück. „Elf neue Paragraphen hat der Gesetzgeber dafür ins Einkommensteuergesetz geschrieben. Bürokratieabbau sieht anders aus.“
Der Bundestag hat das Steuerentlastungsgesetz am 12. Mai 2022 verabschiedet. Am kommenden Freitag, den 20. Mai 2022 ist es im Bundesrat. „Wir erwarten, dass der Bundesrat dem Gesetz in dieser Form zustimmt“, sagt Glück.
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