17.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DRSC.
Die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes wurde im Rahmen des Standardentwurfs betreffend Klarstellungen zu IFRS 15 (IASB ED/2015/6) vorgeschlagen, der aus den Diskussionen der Transition Resource Group on Revenue Recognition (TRG) resultierte. Damit stellt der IASB zugleich sicher, dass der Erstanwendungszeitpunkt dem gemäß US-GAAP (Revenue from Contracts with Customers (Topic 606)) entspricht, für welches das FASB im August 2015 gleichfalls eine Verschiebung der Erstanwendung um ein Jahr beschlossen hat.