18.11.2011 — Dirk-J. Lamprecht, Jochen Treuz. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
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Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der über den reinen Vermögenswert eines Unternehmens hinausgehende Unternehmenswert, also ein Unterschiedsbetrag.
Unterscheiden lassen sich der originäre (selbst erzeugte) und der derivative (erworbene) Firmenwert. In allen Bilanzierungsregeln darf bzw. muss nur der derivative Firmenwert angesetzt werden.
Der Ansatz des originären Geschäfts- oder Firmenwertes ist nie zulässig.