17.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Geschenke für Geschäftsfreunde sind bis zu einem Nettowert von 35 Euro Betriebsausgabe – so steht es im Einkommensteuergesetz. Doch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom März 2017 schreckte alle auf: Denn das oberste Finanzgericht entschied, dass die Betriebsausgabe inklusive der Pauschalsteuer von 30 Prozent den Wert von 35 Euro nicht überschreiten darf. Da zudem noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu berücksichten waren, und da die Kirchensteuer in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist, hatte Ecovis geraten, dass das Geschenk für Geschäftsfreunde der Einfachheit halber 24,95 Euro nicht überschreiten darf.
„Dass diese Regelung total kompliziert ist, hat wohl jetzt auch die Finanzverwaltung eingesehen“, sagt Ecovis-Steuerberater Robin Große in Ahlbeck, „sie erlaubt Unternehmern jetzt, dass sie die schon vor dem Urteil gültige Vereinfachungsregel anwenden können.“
Wollen Sie zu Weihnachten Geschäftsfreunden eine Freude machen?
„Denn ein Geschenk ist nur dann ein echtes Geschenk, wenn Geschäftsfreunde den Wert nicht selbst versteuern müssen“, sagt Ecovis-Steuerberater Große.
Zu diesem Artikel erreichte uns folgende Frage:
Unser Experte Volker Hartmann erläuterte hierzu Folgendes:
Soweit Sie Ihren Geschäftsfreunden Geschenke zukommen lassen, deren Anschaffungskosten 35 Euro übersteigen und eine Pauschalversteuerung erforderlich ist, können Sie die darauf entfallende Lohnsteuer über die LSt-Anmeldung an das Finanzamt melden.
Die Eintragung ist hier in der Kz. 44 - Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG vorzunehmen.