15.09.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.
Die Finanzverwaltung überarbeitet jedes Jahr die Taxonomie, um den Änderungsbedarf festzustellen. Sollte eine Anpassung der Taxonomie erforderlich sein, wird eine neue Taxonomie-Version erstellt und durch BMF-Schreiben amtlich veröffentlicht. Jede Taxonomie erhält ein eindeutiges Gültigkeitsdatum und ist bis zu Veröffentlichung einer neuen Taxonomie gültig. Grundsätzlich sind die Taxonomien für die nach der Veröffentlichung folgende Wirtschaftsjahre zu verwenden. Allerdings wird es nicht beanstandet, wenn eine Taxonomie für das vorangegangene Wirtschaftsjahr verwendet wird. Dies ergibt sich eindeutig aus dem entsprechenden BMF-Anwendungsschreiben.
Die Anwendung der bisher veröffentlichten Taxonomien ergibt sich aus folgender Übersicht:
Taxonomie-Version | Freigabedatum | ERiC | Taxonomie zu verwenden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember xxx beginnen | Übermittlungsmöglichkeit (ERiC-Release) ab |
5.0 | 14.09.2011 | ERiC 16 „checkBilanz“ | 2011 | 31.05.2012 |
5.1 | 01.06.2012 | Pendant zu Tax. 5.1 | 2011 und 2012 | Voraussichtlich November 2012 |
Hinweis:
Es wird künftig (voraussichtlich ab ERiC-Release November 2012) für jede Taxonomie-Version einen klar zuordenbaren ERiC plug-in geben.