Greift die Umstellung auf die E-Bilanz tief in die Organisation der Buchhaltung ein?

15.09.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die Technik der E-Bilanz greift nicht unmittelbar in die bestehende individuelle Buchführung des Steuerpflichtigen ein. Sie stellt keine neuen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bereits heute müssen steuererhebliche Sachverhalte zeitnah, vollständig und zutreffend in der ordnungsmäßigen Buchführung erfasst werden. Die Organisation der Buchführung wird nur durch die technische Notwendigkeit der Zuordnung bestimmter Werte aus der Buchführung zu einer bestimmten Taxonomieposition berührt. Insoweit ist eine Auswirkung auf die individuelle Buchführung der Standardisierungswirkung der E-Bilanz geschuldet.

Es ist dem Steuerpflichtigen unbenommen, die interne und externe Rechnungslegung an Hand seiner betrieblichen Bedürfnisse eingriffsfrei zu gestalten. Er hat allerdings nach § 5b EStG die Aufgabe, die steuererheblichen Inhalte der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den Anforderungen des amtlichen Datensatzes elektronisch zu übermitteln. Es besteht die Möglichkeit, ein Mussfeld „ohne Wert“ (NIL-Wert) zu übermitteln. Damit bleibt das Buchungsverhalten des Steuerpflichtigen weitgehend unangetastet.

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