Großbritannien plant große Steuerreform

11.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Rödl und Partner GbR.

Deutsche Unternehmen profitieren / Risiken bei Entsendungen

  • Körperschaftsteuer soll bis 2014/2015 auf 23 Prozent sinken
  • Nach Großbritannien entsendeten Deutschen droht steuerliche Mehrbelastung
Die britische Regierung hat am 23.3.2011 im House of Commons ihre Pläne für eine große Steuerreform vorgelegt. Daraus ergeben sich zahlreiche Anreize für internationale Investoren. Die Körperschafsteuer soll im kommenden Jahr auf 26 Prozent und bis 2014/15 auf 23 Prozent abgesenkt werden. Die Sozialversicherung wird abgeschafft, sie geht in der Einkommensteuer auf. Der Grundsteuerfreibetrag wird auf GBP 7.475 erhöht. Für Einkommen über GBP 100.000 werden die Steuern dagegen steigen. Die Reformen sind Teil des Haushaltsentwurfs des britischen Schatzkanzlers George Osborne. Übergreifendes Ziel des “Etat für mehr Wachstum” ist die Stärkung der britischen Wirtschaft.

„Während in Deutschland von einer Steuerreform geträumt wird, schaffen die Briten Fakten“, erklärt Hans-Peter Raible, Leiter der Niederlassung der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner in Birmingham, Großbritannien. „Für deutsche Unternehmen heißt die Botschaft: Großbritannien wird attraktiver, für Investitionen ebenso wie als Holdingstandort.“

Der britische Schatzkanzler will mit den Reformen Investoren anziehen und Großbritannien wieder zu einem attraktiven Standort für Unternehmensgründungen machen. Der für deutsche Unternehmen in Großbritannien sicherlich wichtigste Punkt ist die weitere Reduzierung des Körperschafsteuersatzes um einen Prozentpunkt auf nun 26 Prozent. Ursprünglich war im Steuerjahr 2011/12 eine Kürzung von 28 auf 27 Prozent geplant. Der Steuersatz soll bis 2014/15 kontinuierlich um jährlich einen Prozentpunkt auf 23 Prozent fallen. Für kleine Gesellschaften im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes sinkt der Steuersatz wie ursprünglich geplant auf 20 Prozent.

Im Gegenzug wird für Geschäftsjahre, die am 1. April 2012 oder danach enden, der Standardsatz für die steuerliche Absetzung für Abnutzung in Großbritannien (Capital Allowance) von 20 auf 18 Prozent gekürzt. Dies wird zu einer Steuermehrbelastung führen.

Auch das sogenannte Controlled Foreign Companies Steuerregime wird reformiert. Dies betrifft insbesondere deutsche Unternehmen mit Zwischenholding in Großbritannien. Zukünftig werden die britischen Steuerbehörden nur noch den Teil des Gewinns besteuern, der bisher zur Vermeidung von Steuern an Großbritannien vorbeigeleitet wurde.

Für natürliche Personen, die in Großbritannien steuerpflichtig sind, ergeben sich durch das neue Steuerbudget ebenfalls erhebliche Änderungen. Die Regierung plant eine Zusammenlegung der Einkommensteuer und der Sozialversicherung. Ziel ist der Abbau von Bürokratie. Die Sozialversicherung wird abgeschafft. Im Gegenzug soll die Einkommensteuer erhöht werden.

Insbesondere für deutsche Arbeitnehmer auf Entsendung nach Großbritannien können sich hieraus unter Umständen erhebliche Nachteile ergeben. Denn sie sind bisher in der Regel für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren von der Sozialversicherung in Großbritannien befreit. Durch den Wegfall der Sozialversicherung und eine höhere Einkommensteuer könnte eine Doppelbelastung durch die Sozialversicherung sowohl direkt in Deutschland als auch indirekt in Großbritannien entstehen.

„Für Ausländer könnte eine Entsendung nach Großbritannien teuer werden“ erklärt Rechtsanwältin Susanne Hierl, Leiterin der Expatriate-Beratung von Rödl & Partner. „Die britische Regierung kennt zwar die multinationalen Implikationen ihres Vorhabens. Mit einer schnellen Entscheidung ist hier aber nicht zu rechnen. Daher gilt es für die Personalleiter in Deutschland, die Gesetzesänderungen besonders wachsam zu verfolgen.“

Für Geringverdiener mit einem Einkommen bis GBP 42.475 steigt der Grundsteuerfreibetrag zur Einkommensteuer um GBP 1.000 auf GBP 7.475. Für Einkommen über GBP 100.000 werden die Steuern dagegen erhöht, da für diesen Personenkreis der Grundsteuerfreibetrag ganz abgeschafft wurde.

„Unter dem Strich enthält die geplante Steuerreform zahlreiche attraktive Anreize für Investitionen in Großbritannien“, resümiert Raible. „Expatriates auf Entsendung sollten aber ihren Status genau prüfen, damit die Zeit auf der Insel nicht zur steuerlichen Belastung wird.“

Quelle: Rödl & Partner GbR
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