13.12.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Ab 2025 sieht die Grundsteuer in Sachsen vor, zwischen den Nutzungsarten „wohnen“, „Gewerbe“ und „unbebaut“ zu unterscheiden sowie regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Anstelle der vorgeschlagenen Steuermesszahl von 0,34 Promille beziehungsweise 0,31 Promille des Bundes normierte Sachsen zwei andere Messzahlen: 0,36 Promille für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke sowie 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke. Bei der Wertermittlung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen weicht das sächsische Finanzministerium nicht vom Bundesmodell ab.
Laut dem Landtagsabgeordneter Georg-Ludwig von Breitenbuch kann dies zwar mehr Nachteile für Unternehmensgrundstücke bergen, dafür aber werden Wohn- und Grundstückseigentümer im Durchschnitt mehr entlastet im Vergleich zum Bundesmodell. Wirtschaftsvertreter fordern aus diesem Grund nun die Kommunen auf, anhand des Hebesatzes für die Grundsteuer unternehmensfreundlich zu agieren.
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