IASB und FASB veröffentlichen gemeinsam den Re-Exposure Draft zum Projekt Umsatzrealisierung

15.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee.

Der International Accounting Standard Board (IASB) und der Financial Accounting Standard Board (FASB) haben am 14.11.2011 einen überarbeiteten Standardentwurf "ED/2011/6 Revenue from Contracts with Customers (Basis for Conclusions; Illustrative Examples)" veröffentlicht.

Obwohl im Rahmen des Due Process die erneute Vorlage eines Entwurfs nach Überarbeitung nicht zwingend vorgesehen ist, haben sich die beiden Boards vor dem Hintergrund der herausgehobenen Bedeutung dieser Rechnungslegungsregeln für nahezu alle nach IFRS (bzw. US-GAAP) bilanzierenden Unternehmen zu dem erneuten Entwurf mit der Möglichkeit zur öffentlichen Kommentierung entschlossen, nicht zuletzt um unbeabsichtigte Folgewirkungen zu vermeiden.

Die Bestimmungen des überarbeiteten Entwurfs sollen zu einheitlichen Grundsätzen der Umsatzvereinnahmung führen und sind grundsätzlich von sämtlichen Unternehmen branchenunabhängig immer dann anzuwenden, wenn vertragliche Vereinbarungen mit Kunden die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen vorsehen. Sollte der überarbeitete Entwurf als finaler Standard verabschiedet werden, würde er die bisher geltenden Standards IAS 18 Erträge, IAS 11 Fertigungsaufträge sowie zugehörige Interpretationen ersetzen. In US GAAP würden die meisten Vorschriften zur Ertragserfassung in Topic 605 des FASB Accounting Standards Codification abgelöst.

Der vorgelegte Entwurf soll die bestehenden IFRSs und die US GAAP verbessern durch:

  • Bereitstellung eines robusten Rahmenkonzepts zur Behandlung unklarer Aspekte der Umsatzrealisierung;
  • Beseitigung von Inkonsistenzen in den bestehenden Vorschriften;
  • Verbesserung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, Branchen und Kapitalmärkten;
  • Versorgung der Adressaten der Rechnungslegung mit nützlicheren Informationen in den Anhangangaben; und
  • Vereinfachung der Erstellung von Abschlüssen durch Straffung des Umfangs der accounting guidance.

Das Grundprinzip des überarbeiteten Entwurfs besteht, unverändert zum Entwurf von Juni 2010, darin, dass ein Unternehmen die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden dann erfasst, wenn der Übergang der Kontrolle an dem versprochenen Gut bzw. der versprochenen Dienstleistung auf den Kunden stattgefunden hat. Die Höhe der Umsatzerlöse bemisst sich nach der Gegenleistung, die das Unternehmen vom Kunden erhält oder erhalten wird.

Im Vergleich zu dem Entwurf vom Juni 2010, enthält der vorgelegte überarbeitete Entwurf folgende wesentliche Änderungen:

  • Einführung der Regeln für die Bestimmung wenn die Übertragung von einem Gut oder einer Dienstleistung über die Zeit erfolgt
  • Vereinfachung der Bilanzierung von Garantien
  • Vereinfachung der Regeln zur Bestimmung des Transaktionspreises
  • Beschränkung der Anwendung des ‚onerous test‘ auf Leistungsverpflichtungen, die vom Unternehmen über einen gewissen Zeitraum erbracht werden
  • Einführung einer praktischen "Not"lösung, die den Unternehmen erlaubt Kosten für die Vertagsanbahnung als Aufwand anzusetzen
  • Einführung einer praktischen "Not"lösung für die verpflichtende rückwirkende Anwendung des neuen Standards
  • Spezifizierung der Anhangangaben für die Zwischenberichterstattung.

Stellungnahmen werden erbeten bis zum 13. März 2012 in elektronischer Form an die IFRS-Foundation-Website unter der Seite ‚comment on a proposal‘. Der IASB hat eine kurze Zusammenfassung des Dokuments in englischer Sprache erstellt.

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