IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 36

24.01.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2013/1 Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte veröffentlicht, der Änderungen zu den Anhangangaben nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten vorsieht (IASB ED/2013/1 Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets - Proposed Amendments to IAS 36).

Mit der Verabschiedung von IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Mai 2011 waren die Anhangangaben erweitert worden; dabei ist man jedoch wohl über das intendierte Ziel hinausgegangen. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschrift, die die Angabe des erzielbaren Ertrags erfordert, einzuschränken. Außerdem sieht der IASB vor, die Angaben zu wertgeminderten Vermögenswerten klarzustellen. (IASB Pressemitteilung).

Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 19. März 2013 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org einzureichen (hier: ‘Comment on a Proposal‘). Mit der kurzen Frist wird zum einen dem Umfang der Änderungen Rechnung getragen, zum anderen schon avisiert, dass man nach Möglichkeit bereits für die Finanzberichterstattung zum 30. Juni 2013 Abhilfe schaffen möchte.

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