18.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.
Der Anlagespiegel kann im Rahmen der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen elektronisch übermittelt werden. Wird er als Bestandteil des Anhangs (Anlagengitter) behandelt, so ist seine elektronische Einreichung mittels des in der Taxonomie vorhandenen Berichtsbestandteils jederzeit möglich. Dies geschieht auf freiwilliger Basis.
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