18.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.
Die im eigenen GAAP-Berichtsbestandteil „Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften“ eingetragenen Mussfelder sind in der Gültigkeit begrenzt. Diese gelten erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, als verpflichtende Felder (siehe auch Rz. 20,21 des BMF-Anwendungsschreiben vom 28.09.2011). Zuvor sind die entsprechenden gesellschafts- und gesellschaftergruppenbezogenenen Posten in der Bilanz zu übermitteln.
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