Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

14.11.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesfinanzhof.

Veröffentlicht: 14. November 2018
Aktenzeichen: V R 49/17

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (entgegen BMF-Schreiben vom 26. Juli 2017, BStBl I 2017, 1001, Rz 15a).

Urteil vom 27.9.2018

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