Muss die E-Bilanz gemeinsam mit der Steuererklärung abgegeben werden oder kann die E-Bilanz auch nachgereicht werden?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die Übermittlung einer „E-Bilanz“ und zugehöriger Erklärung/en erfolgt jeweils technisch unabhängig voneinander.

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