26.09.2016 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
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Weil die Anschaffungskosten eines derartigen Fahrzeugs deutlich höher sind als die Anschaffungskosten für ein Fahrzeug mit konventionellem Verbrennungsmotor, möchte der Gesetzgeber mit einer vom Staat und von der Industrie gemeinschaftlich finanzierten Prämienregelung Kaufanreize schaffen, die Kunden erhalten, die ein Elektrofahrzeug bzw. Hybridelektrofahrzeug erwerben.
Aus den höheren Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeugs bzw. Hybridelektrofahrzeugs resultieren entsprechend höhere geldwerte Vorteile, die sich negativ bei der Dienstwagenbesteuerung bemerkbar machen. Hier hat der Gesetzgeber bereits einen Nachteilsausgleich geschaffen (vgl. § 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG, BMF-Schreiben vom 05.06.14 – Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen).
Im Rahmen eines weiteren Maßnahmenpakets sollen nun ab 2017 Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge bzw. Hybridelektrofahrzeuge geschaffen werden, die von Arbeitnehmern privat angeschafft wurden.
Wesentliche Bestandteile des neuen Gesetzesentwurfs sind eine KFZ-Steuerbefreiung für einen Zeitraum von 10 Jahren sowie eine Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile in Zusammenhang mit dem Aufladen von privaten Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen an Ladevorrichtungen des Arbeitgebers.
Nach Maßgabe von § 3 Nr. 46 EStG 2017 sollen
steuerfrei sein.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist nach dem unmittelbaren Wortlaut des Gesetzes, dass diese geldwerten Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewährt werden.
Diese steuerliche Neuregelung soll, befristet auf einen Zeitraum von 4 Jahren, für geldwerte Vorteile gelten, die ab 01.01.17 zufließen.
Darüber hinaus soll der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, nach Maßgabe von § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 6 EStG 2017 geldwerte Vorteile mit einem Steuersatz von 25 % pauschal zu versteuern.
Hierbei handelt es sich um
Wir werden Sie über die laufende Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden halten.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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