30.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Schutt, Waetke Rechtsanwälte.
Es gibt dann künftig zwei Zahlungsinstrumente:
Zur Vereinfachung dient dazu die IBAN, zur Identifizierung von Kontoverbindungen dient die BIC. EU-Länder mit anderen Währungen als dem Euro werden bis 30.10.2016 angepasst.
Für Unternehmen gibt es keine Übergangsfrist, lediglich der Einzelhandel kann das Elektronische Lastschriftverfahren bis 01.02.2016 nutzen.
Ein Unternehmen muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen, die von der Deutschen Bundesbank vergeben wird. Dies sollte aufgrund des zu erwarten- den Ansturms und möglicher Umstellungsprobleme bis Ende Oktober 2013 erfolgen, so die Bundesbank. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.
Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger müssen untereinander klären, ob sie die SEPA-Basislastschrift oder die SEPA-Firmenlastschrift nutzen wollen.
Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Allerdings müssen die Kunden über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz informiert werden.
Detaillierte Informationen zu SEPA gibt es auf der