Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

28.11.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesfinanzhof.

Veröffentlicht: 28. November 2018
Aktenzeichen: IX B 143/17

NV: Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn die bezeichnete BFH-Entscheidung und die angefochtene FG-Entscheidung in ihren tragenden Rechtssätzen nicht abweichen.

Urteil vom 28.8.2018

nach oben