20.11.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft.
Grundlage dieser Pflicht ist die Verordnung über die elektronische Übermittlung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung-StDÜV) vom 28. Januar 2003. Die StDÜV dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern.
Bereits mit
Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2013 nicht nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung, sondern auch Anträge auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung einer Sondervorauszahlung sowie die Lohnsteueranmeldung nur noch mit entsprechender Authentifizierung elektronisch an das jeweilige Finanzamt übermittelt werden können. Hierzu ist eine Registrierung bei der Finanzverwaltung unter www.elsteronline.de erforderlich. Ohne Registrierung ist die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteueranmeldung ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat mit Pressemeldung vom 25. September 2012 darauf hingewiesen, dass von der Verpflichtung zur Übermittlung mit Sicherheitszertifikat auch schon die Steuer(vor)anmeldungen für Dezember 2012 betroffen sind, da diese erst nach Ablauf des Monats und damit erst im Jahr 2013 zu übermitteln sind. Sollte eine Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer(vor)anmeldung aus diesem Grund dem Finanzamt erst nach der gesetzlichen Abgabefrist übermittelt werden, muss der Unternehmer mit Verspätungszuschlägen rechnen, die bis zu 10 % der angemeldeten Steuer betragen.
In der Pressemeldung der OFD Koblenz vom 25. September 2012 heißt es hierzu wörtlich:
"Unternehmer müssen bereits jetzt schon neben den Lohnsteueranmeldungen auch ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Diese elektronischen Erklärungen müssen laut Gesetz ab dem 1. Januar 2013 authentifiziert übermittelt werden, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Hierzu ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter
Mit Hilfe des Sicherheitszertifikats lässt sich die Identität des Datenübermittlers eindeutig feststellen. Papierausdrucke und Unterschriften sind damit überflüssig. Diese papierlose Kommunikation bietet sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen einen Vorteil und hilft beiden Seiten Zeit und Kosten zu sparen.
Wie funktioniert die Authentifizierung? Das erforderliche Zertifikat – in diesem Fall für Organisationen - gibt es kostenlos nach einer Registrierung unter: www.elsteronline.de. Es ist zu empfehlen, die Registrierung mit der Steuernummer des Unternehmens durchzuführen. Zur Vermeidung von Verspätungsschlägen sollte dies bereits jetzt erfolgen, da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tage dauern kann.
Eine genaue Schritt für Schritt-Anleitung zur Registrierung für Unternehmen findet sich unter www.fin-rlp.de/elster.
Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärungen sind im Internet unter www.elster.de zu finden.
Darüber hinaus bietet die Info-Hotline der Finanzämter unter 0261 – 20 179 279 Hilfe per Telefon."
Die Registrierung im Elster-Online-Portal ist zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen unumgänglich.
Je nach Höhe einer Steuer(vor)anmeldung kann die ab dem 1. Januar 2013 drohende Festsetzung eines Verspätungszuschlagsteuer werden. Alle betroffenen Unternehmer sind daher gut beraten, wenn rechtzeitig die für eine Online-Registrierung notwendigen EDV-Systemvoraussetzungen geschaffen werden, um eine rechtzeitige Registrierung und damit die rechtzeitige Erfüllung der steuerlichen Pflichten sicherzustellen.