17.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Personalberatung TreuenFels.
Betroffen sind nicht nur das Finanzbuchführungssystem, sondern beispielsweise auch die Anlagen- und Lohnbuchhaltung sowie Warenwirtschafts- und Zahlungsverkehrssysteme. Wir zeigen auf, welche Anwendungen Sie sicherstellen sollten und wie Sie Ihre IT GoBD-fit machen. Wurden im ersten Teil unseres TreuenFels-Briefes zu den GoBD deren grundsätzliche Fragen erörtert, geht es nun darum, die Verfahrensdokumentation praktisch anzugehen. „Nahezu alle IT-Anwendungen im Unternehmen sind von den Regeln der GoBD betroffen“, sagt Doris Dreyer, Geschäftsführerin eines auf Lösungen für Finanzbuchhaltung und Controlling spezialisierten Softwareunternehmens.
Es empfiehlt sich, folgende Anwendungen im Unternehmen zu erstellen:
Es muss dezidierte Zugriffs- und Änderungsrechte enthalten sowie unberechtigte Eingaben und Veränderungen/Löschungen verhindern.
Das Datensicherheitskonzept sollte über den kompletten Aufbewahrungszeitraum folgende Aspekte sicherstellen:
Es muss die komplette IT-Infrastruktur, unter anderem Firewall, Intrusion Detection, Zugriff durch Externe, etc., einbeziehen.
Hierunter fallen auch Updates, Release-Wechsel und ganze System-Migrationen.
Das meint beispielsweise Verfahrensbeschreibungen und -anweisungen, Schnittstellenbeschreibungen oder interne Regelungen.
Um den IT-Betrieb auch im Notfall sicherzustellen, benötigen Sie besondere Vorgaben, wie auch zur Sicherung der allgemeinen Betriebsbereitschaft.
Um die Einhaltung obiger Konzepte sicherzustellen, müssen angemessene Kontrollen eingeführt werden.
Schritt 1: Sie benötigen für alle kaufmännischen Vor-, Neben- und Hauptsysteme einen GDPdU-konformen Export
Schritt 2: Alle kaufmännischen Vor-, Neben- und Hauptsysteme müssen die Daten historisieren
Schritt 3: Sie benötigen für alle Schnittstellen eine Verfahrensbeschreibung
Schritt 4: Elektronische Rechnungen nur noch im ZUGFeRD-Format akzeptieren und erstellen
Ziehen Sie die bisher Ihren Lieferanten erteilten Zustimmungen zurück und erteilen Sie die Genehmigung nur noch für das ZUGFeRD-Format. Der Vorteil:
Versenden Sie selbst in absehbarer Zeit nur noch Rechnungen im ZUGFeRD-Format per E-Mail:
Ein sicherer, belastbarer und nachvollziehbarer IT-Betrieb stellt die Grundlage zur Erfüllung der GoBD-Anforderungen dar. Doris Dreyer empfiehlt, die GoBD zum Anlass zu nehmen, das Unternehmen in Sachen IT-Sicherheit einem Check zu unterwerfen. „Auf Basis eines solchen Checks können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, die nicht nur der Erfüllung der Anforderungen aus den GoBD dienen, sondern dem Unternehmen insgesamt“, sagt Dreyer.
Über TreuenFels:
Die Personalberatung TreuenFels ist spezialisiert auf die Rekrutierung und Auswahl von Fach- und Führungskräften im Finanz-, Rechnungs-, Bank- und Versicherungswesen sowie im Controlling. Von der Personalberatung über Projekt- und Interim Management, Personalvermittlung und Premium-Zeitarbeit bietet die Treuenfels GmbH sowohl temporäre als auch permanente Personallösungen. Gegründet wurde TreuenFels 1999 von Bernhard von Treuenfels, Inhaber des Unternehmens mit Hauptsitz in Hamburg. Geschäftsführerin ist seit 2008 Doris Mailänder. Mehr über TreuenFels unter:
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