Vollständigkeitserklärungen: Abgabefrist endet am 1. Mai

19.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V..

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2010 endet am 1. Mai 2011.

Da die zuständigen Landesbehörden diesmal vermutlich die termingerechte Hinterlegung der Erklärung überprüfen werden, appelliert Armin Rockholz, Referatsleiter beim DIHK, eindringlich an die verpflichteten Unternehmen, diesen Termin einzuhalten. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen.

Bevor die VE von den verpflichteten Unternehmen hinterlegt werden kann, muss die Richtigkeit der Daten vorher beispielsweise von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Sachverständigen mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

Die Testierer macht Rockholz darauf aufmerksam, dass viele qualifizierte elektronische Signaturen nur zwei oder drei Jahre gültig sind und eine Verlängerung rechtzeitig neu beantragt werden muss.

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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