27.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
So unromantisch es klingt: Heiraten ist der Steuertipp Nummer 1 für Paare, die sich ein gemeinsames Leben aufbauen wollen. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, denn diese sind seit 2013 der Ehe gleichgestellt.
Ob eingetragene Lebenspartner oder Eheleute: Beide profitieren vom sogenannten Ehegattensplitting. Steuern spart dabei vor allem das Paar, bei dem ein Partner viel und der andere eher wenig verdient. Übrigens: Paare, die noch bis zum 31. Dezember Eltern werden, sparen für das ganze Jahr beim Soli und der Kirchensteuer.
Es gibt absetzbare Kosten, die man nicht beeinflussen kann. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten: Wer täglich zur Arbeit fährt, der kann über die sogenannte Pendlerpauschale mindestens einen Teil seiner Kosten geltend machen.
Im deutschen Steuerrecht existieren aber auch planbare Ausgaben. Hier lohnt sich in vielen Fällen ein schlaues Timing. Zu den typischen Kosten, die sich planen lassen, gehören folgende:
Zu den wichtigsten und gleichzeitig einfachsten Regeln für Steuersparer zählt, dass bestimmte Rechnungen ausschließlich per Überweisung bezahlt werden. Wer Handwerker, Kinderbetreuer oder Reinigungskräfte bar ausbezahlt, geht beim Finanzamt leer aus. Steuerlich absetzbar sind nur Kosten, die auch per Kontobewegung nachgewiesen werden können.
Wer zudem folgende steuerliche Fachbegriffe versteht, verfügt über ein brauchbares Steuer-Basiswissen und kann dementsprechend gezielt Steuervorteile nutzen:
Noch mehr Steuern sparen kann, wer sich im Steuerrecht jedes Jahr aufs Neue auf dem Laufenden hält. Dazu gehört, unter anderem folgende Fragen beantworten zu können: Welche Kosten sind absetzbar geworden, welche sind es nicht mehr? Gibt es geänderte Vorgehensweisen oder neue Zielgruppen? Wurden Freibeträge angehoben oder gesenkt?
Steuerbescheide sind nicht immer richtig. Da hilft nur ein Einspruch. Dieser ist in der Regel kostenlos und muss schriftlich binnen eines Monats beim Finanzamt eingehen. Jährlich legen mehrere Millionen Bundesbürger Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein – und die Mehrzahl hat damit Erfolg.
Sollte das Finanzamt nach der erneuten Prüfung des Steuerbescheids weiterhin bei seiner Ansicht bleiben, hilft nur der Gang vors Finanzgericht. Oder der Steuerzahler akzeptiert die Argumentation des Finanzamts. Das ist laut VLH eine Abwägungsfrage: Wie viel kann der Steuerzahler gewinnen? Und wie hoch sind im Gegenzug die möglichen Kosten eines Verfahrens?
Nur Kosten, die man belegen kann – also mit Quittungen oder auch Kontonachweisen – sind steuerlich absetzbar. Aus Sicht der VLH-Experten wird Ordnung von vielen Steuerzahlenden unterschätzt.
Ein Mindestmaß an Ordnung wäre bereits mit einem handelsüblichen Schuhkarton gewährleistet. Legen Sie einfach alle Quittungen und Rechnungen über das Jahr der Reihe nach ab und holen Sie diese für die Steuererklärung wieder heraus. Das hilft nicht nur denen, die ihre Steuererklärung selbst machen. Auch ein Steuerprofi freut sich über eine vollständige Zettelwirtschaft.