04.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Der Absender wirbt im Betreff und Text der E-Mail mit einer Steuerrückzahlung. Das löst bei vielen erst einmal Freude aus und es wird der Link angeklickt. Hinterher kommt dann das böse Erwachen. Betrüger erfragen schrittweise persönliche Daten, unter anderem die Girokonto- oder Kreditkartennummer, die dann in einer Datenbank für kriminelle Zwecke gespeichert werden. So kann es passieren, dass beispielsweise das Girokonto leergeräumt oder unter falschem Namen in Online-Shops eingekauft wird.
Eine echte Mitteilung vom Finanzamt bekommt der Bürger definitiv nicht über einen Link, sondern per Post zugestellt. Auch sensible Daten werden nicht über das Internet abgefragt. In solchen und ähnlichen Fällen ist Skepsis geboten! Das echte Bundeszentralamt für Steuern hat mit dieser Fake-E-Mail nichts zu tun. Die Lohi warnt daher vor dem versuchten Betrug. Mitglieder der Lohi erhalten niemals eine Mail direkt vom Amt, denn der gesamte Schriftverkehr läuft über den Verein.
Sollte das Malheur im Eifer des Gefechts passiert sein und die Bankdaten wurden eingegeben, ist folgendes geboten: Zuallererst sollte die Hausbank informiert werden. Diese weiß, was zu tun ist. Gegebenenfalls müssen die Konten und Karten gesperrt werden. Neben der Schadensbegrenzung sollte auf jeden Fall eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Dies kann übers Internet schnell und bequem erfolgen. Hierfür sollten so viele Beweise wie möglich gesammelt werden.