Weniger Steuerbürokratie für Unternehmen

27.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Damit können Unternehmen ab 2011 von einer erleichterten elektronischen Rechnungsstellung profitieren.

Entsprechend dem Vermittlungsergebnis vom 21. September haben Bundestag und Bundesrat die geplanten Vereinfachungen (Wegfall der Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern, Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, etc.) passieren lassen – einzig der Steuererklärungsabgabe im Zweijahresrhythmus wurde nicht zugestimmt.

Wichtigster Punkt für Unternehmen: die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Sie soll den Firmen pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen – etwa die Hälfte der bisherigen Kosten im Bereich der Rechnungsstellung. Für die deutsche Wirtschaft gilt dies bereits ab 2011, EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.

Außerdem werden bundesweit einheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden, um Rechts- und Planungssicherheit zu verbessern.

Initiiert wurde erleichterte elektronische Rechnungsstellung durch eine Vorgabe der EU aus dem letzten Jahr, nach der es nicht mehr zwingend erforderlich sein soll, elektronische Rechnungen entweder mit einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen oder über EDI (electronic data interchange) zu verschicken. Beide Verfahren haben unverändert Gültigkeit und werden vom Gesetzgeber als besonders geeignete Verfahren für elektronische Rechnungen herausgestellt, die Unternehmen können nun jedoch eine dritte Variante wählen. Sie besagt, dass die Unternehmen nur noch die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnungen gewährleisten müssen.

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