18.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.
Eine Eingabe bei „Bilanzart steuerlich“ ist nur zu tätigen, wenn es sich bei dem berichtenden Unternehmen um eine Personengesellschaft handelt. In diesem Fall ist von den Auswahlmöglichkeiten „Gesamthandsbilanz“, „Sonderbilanz“ oder „Ergänzungsbilanz“ eine auszuwählen. Wenn das berichtende Unternehmen ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaften ist, dann ist eine der Auswahlmöglichkeiten mit NIL zu befüllen.
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