§ 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA - Von der BRD gezahlte Vergütungen für nichtselbständige Tätigkeit im Dienst der OSZE als Einnahmen gem. § 19 EStG

31.08.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 31. August 2016
Aktenzeichen: I R 64/13

  1. § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i.d.F. des StÄndG 2003) wird durch ein zeitlich nachfolgendes DBA nicht verdrängt.

Urteil vom 25. Mai 2016

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