§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand - Ermessensfehlerhafte Ablehnung des Sachverständigenbeweises zur Bestimmung des Teilwerts einer Beteiligung

10.03.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 9. März 2016
Aktenzeichen: IV R 18/12

  1. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 normiert mit der Anordnung des Teilwertansatzes einen eigenen Besteuerungstatbestand, soweit die dort genannten Übertragungen weder als Entnahme noch als Einlage zu qualifizieren sind.
  2. Der Teilwert ist auch dann anzusetzen, wenn er niedriger als der Buchwert ist.

Urteil vom 16. Dezember 2015

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