29.08.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 22. August 2012
Aktenzeichen: I R 73/10
Ein Steuerbescheid kann bei Doppelberücksichtigung eines Sachverhalts auch dann nach Maßgabe von § 174 Abs. 1 AO geändert werden, wenn der widerstreitende Steuerbescheid von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaats stammt.
Urteil vom 12. Mai 2012
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