Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung

26.10.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. Oktober 2016
Aktenzeichen: X R 14/15

  1. Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat (Anschluss an das BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

Sie möchten weiterlesen?

Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.

Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode ein

Wählen Sie Ihren Zugangstyp:

6-Monatsabo

Die Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitglied­schaft:

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

17,90 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 107,40 € zzgl. MwSt.

12-Monatsabo

Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasFibuwissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

15,90 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 190,80 € zzgl. MwSt.

nach oben