Ablehnung von PKH bei Nichtbeantwortung von Fragen zum Vermögen

15.11.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: . 15 November 2017
Aktenzeichen: XI S 3/17

NV: Beantwortet der Antragsteller Fragen des Gerichts zu seinem Vermögen derart unvollständig, dass nicht beurteilt werden kann, ob er über einzusetzendes Vermögen verfügt oder eine Beleihung des Vermögens möglich ist, ist der Antrag auf Gewährung von PKH abzulehnen.

Urteil vom 21. September

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