Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

11.05.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 11. Mai 2016
Aktenzeichen: II R 27/14

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

Urteil vom 02. März 2016

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