01.12.2011 — Von
. Quelle:Im Streitfall war die Klägerin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft hatte sie verschiedene bebaute Grundstücke erhalten. Aus deren Vermietung erzielte sie – wie schon die Erbengemeinschaft zuvor - Einkünfte. Die ihr durch die Erbauseinandersetzung entstandenen Aufwendungen (z.B. für Grundbucheintragungen) machte die Klägerin im Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften als Werbungskosten steuerlich geltend. Das Finanzamt lehnte den [...]
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