14.08.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 14. August 2013
Aktenzeichen: I R 27/12
Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten unterliegen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht dem Kapitalertragsteuerabzug.
Urteil vom 12. Dezember 2012
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