Aufhebung Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder

22.02.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 19. Februar 2019

Bezug: BFH-Urteil vom 9. Januar 2013 (BStBl 2019 II S. ___)

Geschäftszeichen: IV C 6 - S 2133/13/10002 2019/0058072

Der BFH hat mit Urteil vom 9. Januar 2013 (Fundstelle1) umfassend zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder Stellung genommen. Das diesen Grundsätzen zum Teil entgegenstehende BMF-Schreiben vom 13. Juni 2005 (BStBl I S. 715) wird aufgehoben.

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