23.12.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 19. Dezember 2013
Bezug: BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2010
- IV A 3 - S 0130/10/10019 -
Geschäftszeichen: IV A 3 - S 0130/10/10019 - 2013/1173005
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
1. | Mitteilungen an Gewerbebehörden von Amts wegen |
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