Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen Betrieb

13.02.2013  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 13. Februar 2013
Aktenzeichen: IV R 41/09

Das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage ist immer durch entsprechenden Bilanzansatz im "veräußernden" Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden soll.

Urteil vom 19. Dezember 2012

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