Beginn der Verjährungsfrist in der Steuerberaterhaftung

11.03.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof

Lässt ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig bestandskräftig werden, beginnt die Frist für die Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheids, auch wenn dieser zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrunde liegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird.

Urteil vom 3. Februar 2011

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