08.11.2010 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 27. Oktober 2010
Geschäftszeichen: IV C 3 - S 2190/09/10007
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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach Einlage von zuvor zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzten Wirtschaftsgütern Folgendes: [...] Sie möchten weiterlesen?Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder. Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode ein6-MonatsaboDie Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft:
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