Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus

25.05.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 25. Mai 2016
Aktenzeichen: V R 20/15

  1. Universaldienstleistungen i.S. von § 4 Nr. 11b UStG verlangen eine Post-Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche.
  2. Stellt ein Unternehmer an fünf Arbeitstagen pro Woche Post zu, erbringt er keine Universaldienstleistungen und hat keinen Anspruch gegen das BZSt auf Erteilung einer für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung erforderlichen Bescheinigung.

Urteil vom 02. März [...]

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