Betriebliche Veranlassung von Darlehen einer KG an ihre Kommanditisten

28.01.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 28. Januar 2015
Aktenzeichen: IV R 15/11

Ein Darlehen gehört nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand.

Urteil vom 16. Oktober 2014

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