Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug beim Steuerabzug nach § 50a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG 1990/1997 und § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG

18.06.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 17. Juni 2014

Geschäftszeichen: IV C 3 - S 2303/10/10002 :001 - 2014/0537910

Der Bundesfinanzhof hat mit seinen Urteilen vom 27. Juli 2011 - I R 32/10 - und vom 25. April 2012 - I R 76/10 - zur Frage der Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Werbungskosten beim Steuerabzug nach § 50a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG 1990/1997 (a. F.) Stellung genommen. Danach ist § 50a Absatz 4 EStG a. F. wegen Unionsrecht in normerhaltender Weise zu [...]

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