04.09.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 4. September 2013
Aktenzeichen: V R 29/11
Der Steuerpflichtige kann die AdV durch Tilgung der Steuerschuld beenden. Ein Anspruch auf Freigabe einer Sicherheit zur Tilgung der Steuerschuld besteht nur, wenn dem FA nachgewiesen wird, dass durch die Freigabe der Steueranspruch nicht gefährdet wird.
Urteil vom 25. April 2013
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