Bonusprogramm eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

24.02.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 24. Februar 2016
Aktenzeichen: I R 10/13

Zahlungen eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft aus einem Bonusprogramm für Genossenschaftsmitglieder sind Einkommensverwendungen und damit verdeckte Gewinnausschüttungen an die Genossen, wenn das Programm die Vorteile entgeltunabhängig gewährt.

Urteil vom 28. Oktober 2015

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