Due Diligence Kosten sind Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung

16.11.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzgericht Köln

Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen. Dies entschied der 13. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 6. Oktober 2010 (13 K 4188/07).Die Klägerin, eine deutsche Aktiengesellschaft, behandelte Beratungskosten in Höhe von ca. 350.000 €, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb einer britischen Limited und zweier niederländischer Unternehmen entstanden sind, als [...]

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