Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

12.08.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Veröffentlicht: 12. August 2015
Aktenzeichen: VI R 44/13

  1. Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sogenannten Fünftelregelung zu besteuern sein, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen.
  2. Um einmalige (Sonder)Einkünfte, die für die konkrete Berufstätigkeit unüblich sind und nicht [...]

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