Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

05.12.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 2. Dezember 2019

Bezug: BMF-Schreiben vom 5. August 2004 -IV B 7 - S 7220 - 46/04 - (BStBl I S. 638) -

Geschäftszeichen: III C 2 - S 7246/19/10002 :001 2019/1029562

Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts [...]

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