Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft und nachfolgende Veräußerung des Mähdreschers an einen Dritten

26.11.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. November 2014
Aktenzeichen: V R 49/13

  1. Die unentgeltliche Überlassung eines in Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Gegenstands (Mähdrescher) an einen der Gemeinschafter begründet weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinschaft, sodass die einzelnen Gemeinschafter als Leistungsempfänger anzusehen sind (entgegen Abschn. 15.2 Abs. 16 Sätze 6 und 7 UStAE).

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